Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Regelungen für das Verhältnis zu Auftraggebern (AG).

  1. Die UVA GmbH wird den Auftrag des AG nach besten Kräften wahrnehmen und sichert engste Zusammenarbeit zu.
  2. Der AG wird der UVA GmbH alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen und Daten zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
  3. Sämtliche Leistungen der UVA GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Die UVA GmbH verpflichtet sich, die ihr offenbar werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des AGs vertraulich zu behandeln.
  5. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der UVA GmbH weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Gleiches gilt auch für die Programmierung und Design. Der AG versichert, keine Dekompilierung, Rekompilierung oder Veränderungen vorzunehmen.
  6. Bei Verstoß gegen diesen Punkt hat der AG der UVA GmbH eine Entschädigung in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  7. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der UVA GmbH und dem AG.
  8. Die UVA GmbH überträgt dem AG die erforderlichen Nutzungsrechte, soweit diese im Angebot aufgeführt sind. Alle mit den gelieferten Arbeiten der UVA GmbH zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben bei der UVA GmbH. Einzig die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte gehen an den AG über. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt erst als vorgenommen, wenn die das Nutzungsrecht begründete Leistung abgenommen und die hierfür in Rechnung gestellte Zahlung an die UVA GmbH geleistet wurde.
  9. Die UVA GmbH ist berechtigt an eigener Stelle und in einer für den Kunden zumutbaren Weise auf allen Werbemaßnahmen, soweit sie durch die UVA GmbH erarbeitet wurden, einen Urheberrechtsvermerk anzubringen.
  10. Falls die UVA GmbH in Erfüllung des Auftrages Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist (Festaufträge), wird der AG diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende erfüllen.
  11. Der AG stellt die UVA GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei. Es besteht seitens UVA GmbH keine Überprüfungspflicht. Für einen etwaigen Datenverlust übernimmt die UVA GmbH keine Haftung. Für einen eventuellen Virenbefall des Rechners beim AG aus dem Internet oder sonstigen Datenträgern wird keine Haftung übernommen.
  12. Entsteht der UVA GmbH durch Datenträger oder Datenübertragung vom AG ein Schaden (Viren etc.) behält sich die UVA GmbH das Recht vor, Schadensersatzforderungen gegenüber dem AG geltend zu machen.
  13. Die UVA GmbH lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben.
  14. Die UVA GmbH lehnt jegliche Haftung für die Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden veröffentlicht wurden.
  15. Die UVA GmbH hat das Recht, auf erstellten Publikationen und Internetseiten einen Link auf das Angebot der UVA GmbH anzubringen und den AG in die Referenzliste der UVA GmbH aufzunehmen.
  16. Zahlungen auf Rechnungen der UVA GmbH haben binnen 14 Tagen netto zu erfolgen. Die Zahlungsfrist läuft ab Rechnungsdatum.
  17. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist die UVA GmbH berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, ist die UVA GmbH zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt
  18. Wenn der AG nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen die Abnahme der Leistung verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die UVA GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.
  19. Mit Annahme des Auftrags für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail durch die UVA GmbH erhält der Kunde von der UVA GmbH. Rechnungen auf elektronischen Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung.
  20. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die UVA GmbH ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die UVA GmbH (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
  21. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig der UVA GmbH mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen der UVA GmbH an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse der UVA GmbH nicht bekannt gegeben hat.
  22. Die UVA GmbH haftet nicht für Schäden die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
  23. Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der Kündigung bei der UVA GmbH erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die der UVA GmbH zuletzt bekannt gegebenen Postanschrift zugestellt. Die UVA GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die der UVA GmbH zuletzt bekannt gegebene Postanschrift umzustellen.

B. Regelungen für das Verhältnis zu Auftragnehmern (AN)

  1. Die UVA GmbH erteilt Aufträge (gleichgültig ob für eigene Rechnung oder im Namen und für Rechnung eines Dritten) nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die hiermit als vereinbart gelten.
  2. Ein Stillschweigen der UVA GmbH auf übersandte Bedingungen gilt nicht als Annahme.
  3. Änderungen oder Ergänzungen zu erteilten Aufträgen sind nur verbindlich, soweit Sie von der UVA GmbH schriftlich bestätigt wurden.
  4. Der vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden.
  5. Vereinbarte Preise verstehen sich frei Haus.
  6. Vereinbarte Liefertermine gelten als Fixtermin und sind unbedingt einzuhalten. Überschreitungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der UVA GmbH. Eventuell entstehende Kosten nach Erteilung durch zusätzliche Luft- und Eilfrachten gehen zu Lasten des AN.
  7. Hat die UVA GmbH zur Durchführung des Auftrages Arbeitsmaterial, Unterlagen etc. zur Verfügung gestellt, sind diese unaufgefordert unmittelbar nach Beendigung des Auftrages an die UVA GmbH zurückzugeben bzw. nach Absprache mit der UVA GmbH zu vernichten.
  8. Der AN überträgt zum Zeitpunkt ihres Entstehens sämtliche Nutzungsrechte räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt auf die UVA GmbH. Verwendet der AN zur Durchführung des Auftrages Rechte Dritter, so steht er der UVA GmbH gegenüber dafür ein, dass auch deren Rechte unbeschränkt auf die UVA GmbH übertragen werden.
  9. Der AN ist nicht berechtigt, seine Arbeitsergebnisse aus diesem Auftrag anderweitig zu verwenden. Die UVA GmbH ist zur Veröffentlichung nicht verpflichtet.
  10. Die Aufnahme der Arbeiten des AN in einer Referenzliste o.a. darf nur mit schriftlicher Zustimmung der UVA GmbH durchgeführt werden. Die Übertragung der vorstehend genannten Rechte an die UVA GmbH gilt mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars als vollständig und umfassend abgegolten.
  11. Der AN verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur strengsten Vertraulichkeit aller Informationen, die er mit der Durchführung dieses Auftrages erhält. Diese Verpflichtung trifft den AN ebenso bezüglich der Informationen, die er vom AG der UVA GmbH erhält.
  12. Rechnungen an die UVA GmbH sind unter Angabe der Agentur-Auftragsnummer zu richten. Fremdkosten sind durch Originalbelege nachzuweisen. Die Zahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang. Günstigere Zahlungsangebote des AN auf der Rechnung bleiben hiervon unberührt.
  13. Der AN trägt die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und des Missratens bis zur tatsächlichen Übergabe des Werkes an die UVA GmbH.
  14. Material und Schaden, die durch das Verhalten des AN hervorgerufen werden, hat sich der AN vollständig zurechnen zu lassen.
  15. Mangel auch nur eines Teils der Lieferung, berechtigten die UVA GmbH zur Beanstandungen der gesamten Lieferung.
  16. Das Recht auf Wandlung oder Minderung bleibt der UVA GmbH vorbehalten. Ein Recht auf Nachbesserung steht dem AN nicht zu.

C. Regelungen Leistungserbringung Webhosting

  1. Die UVA GmbH stellt dem AG Speicherplatz auf einem geeigneten Server wie vertraglich vereinbart zur Verfügung.
  2. Falls so vereinbart, stellt die UVA GmbH dem AG einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser seine Internetpräsentation im Rahmen des vereinbarten Speicher- und Trafficlimits selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protokoll – FTP).
  3. Sofern in der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen o.ä. ergeben, haftet die UVA GmbH hierfür nicht. Erweiterungen der Kapazitäten sind auf Anfrage beim UVA GmbH möglich.
  4. Der AG ist verpflichtet seine Zugangsdaten, Auftrags- und Kundennummer, Passwörter usw. geheim zu halten und hat sicherzustellen, dass kein Unberechtigter Zugriff auf diese Daten erhält.
  5. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der AG hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Die UVA GmbH behält sich vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten. Das Betreiben eines Downloadservers, die Untervermietung des Speicherplatzes, Freeservices (Freemail-, Counterservice, Freespaceangebote) sowie das Betreiben von Bannerprogrammen (Bannertausch, Ad-Server usw.), Subdomaindiensten oder sonstigen lastintensiven Anwendungen (Skripte) ist grundsätzlich nicht gestattet.
  6. Der AG hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inkl. Skripte, Datenbanken, Programme etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
  7. Der AG hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen. Weiterhin ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, Seiten mit erotischen oder sexuellen Inhalten (FSK 16, FSK 18) zu veröffentlichen, anzubieten oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
  8. Die UVA GmbH weist darauf hin, dass Datensicherungen durch die UVA GmbH nur nach einem separaten Auftrag durchgeführt werden.
  9. Der AG ist verpflichtet, dem Betreiber Störungen, Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der AG hat dem Betreiber jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

D. Regelungen zur Kündigung und Vertragsdauer für Webhosting/Support, Domains

  1. Falls nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jedem Vertragsteilnehmer mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, wenn nicht eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist, wenn nicht anders im Vertrag vereinbart, 3 Monate zum Vertragsablauf. Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die gleiche Länge. Dies wiederholt sich für jede neue Laufzeit entsprechend.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die UVA GmbH gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert oder für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Gebühren, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch die UVA GmbH, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für die UVA GmbH dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen, bei Konkurs oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden bzw. bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
  3. Vertragslaufzeit für Domains betragen, sollte nicht bei Domainbestellungen anderes vereinbart worden sein, 12 Monate und verlängern sich um jeweils 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

E. Allgemeine Bestimmungen für alle Vertragsverhältnisse der UVA GmbH

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse der UVA GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam.
  2. Für alle Vertragsverhältnisse der UVA GmbH gilt Deutsches Recht. Stellt sich eine der vorstehenden Regelungen als ungültig heraus, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. In diesem Fall tritt an die Stelle der ungültigen Bedingungen eine Bestimmung, die Branchenüblichkeit am nächsten kommen.
  3. Die Haftung der UVA GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Schadensfall haben sich alle beteiligten Parteien nach besten Kräften um Schadensbegrenzung zu bemühen und gemeinsam die Abwehr von Ansprüchen Dritter zu betreiben